Ein Neubauvorhaben soll als Wohnungseigentumsanlage mit 24 Wohneinheiten errichtet werden. Die genehmigten Bauzeichnungen und der Stellplatznachweis weisen 22 Kfz-Stellplätze auf dem Hof aus. In der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan sind diese Stellplätze als gemeinschaftliche Freiflächen ohne wohnungsbezogene Zuordnung dargestellt.
Welche Aussage ist rechtlich zutreffend?